Vereins – Handlungsleitfaden zum Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport
1. Der Vorstand hat das Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ zur „Vorstandssache“ erklärt und wird die heute vereinbarten Maßnahmen nachhaltig voranbringen.
2. Der Verein wird sich aus diesem Grund der Initiative „Schweigen schütz die Falschen“ zur „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ des Landessportbundes NRW e. V. anschließen.
3. Wir, der Vorstand und die TrainerInnen sind uns der Verantwortung bewusst. Der 1. Vorsitzende bzw. dessen Vertreter sind über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
4. Die jeweiligen TrainerInnen nehmen die Verantwortung in ihren eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt bekannt wird.
5. Alle Vorstandsmitglieder und TrainerInnen dokumentieren mit der Unterzeichnung des an liegenden Ehrenkodex, dass sie Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einbehaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten.
6. Alle Verantwortlichen müssen in einem 3-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetzt (BZRG) vorlegen.
7. Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch Frau Niemeyer, Kassiererin. Die Vertraulichkeit wird zugesichert. Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde hält die Geschäftsstelle bereit.
8. Frau Nadine Kuttner steht als Ansprechpartnerin in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten ist sie zu kontaktieren.
9. Der Kontakt zur Fachberatungsstelle (Hier Jugendamt der Stadt Rheine) Tel. 939 512, Frau Besseling und 939511, Frau Wiggers, ist hergestellt. Für Nachfragen steht die Fachberatungsstelle – auch Eltern – zur Verfügung. In konkreten Fällen ist sie einzubeziehen.
10. Wir stellen für die TrainerInnen Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem LSB NRW im Projekt „Schweigen schützt die Falschen! – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ sicher.
11. Wir bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfall Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wilden Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
12. Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
13. Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
14. Informationen bzw. Feststellungen sind zu dokumentieren. (Zeitpunkt der Information / Feststellung, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck). Maßnahmen sind altersgerecht mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere wenn uns diese selbst informiert haben.
15. Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Strafbestand der üblen Nachrede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen. Die Einschaltung einer solchen Behörde sollte nur mit Absprache mit dem Vorstand erfolgen bzw. obliegt den gesetzlichen Vertretern des Betroffenen.
16. TäterInnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!